Einbeziehung der Eltern

Die Eltern sind die rechtlichen VertreterInnen des Kindes, somit wird der Therapievertrag mit Ihnen geschlossen. Sie können aus ihrer Sicht die Zusammenhänge beschreiben und Ideen einbringen. Einerseits brauchen Eltern Entlastung und andererseits sind sie Teil (systemisch betrachtet) der Entstehung und Aufrechterhaltung des Problemsystems des Kindes.