Absageregelung, Sozialtarif & Kosten bei wortlosem Nicht Erscheinen
Jeder vereinbarte Termin für Einzel- Paar- oder Familiensetting ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Einhaltung sowie zur vollständigen Bezahlung.
Um Wartezeiten für alle kurz zu halten, gibt es bei mir keine automatisch festgelegten wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Folgetermine. Bitte melden Sie sich jeweils neu, wenn Sie das Bedürfnis nach einem Termin verspüren. So behalten Sie den vollen Überblick über Ihre Kosten und können selbstverantwortlich einschätzen, wann Sie erneut meine Begleitung wünschen. Bitte vereinbaren Sie Termine so, dass Sie diese zuverlässig einhalten können – auch im Sinne anderer Menschen.
Bei einem Notfall bitte ich Sie, Termine mindestens 72 Stunden (3 Tage vor der Uhrzeit Ihres Termins) vorher telefonisch abzusagen. Dafür fällt eine Absagegebühr von 30 Euro an. Wird der Termin bis 72 Stunden vorher verschoben & gleichzeitig ein Ersatztermin gebucht, entfällt die Gebühr.
Termine, die weniger als 72 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage gar nicht wahrgenommen werden, werden mit dem vollen Honorar Ihrer vereinbarten Einheit berechnet.
Nach 5 Tagen Zahlungsverzug übernimmt - ohne weitere Mahnung meinerseits an Sie - das Aktiva Inkasso die Forderung des offenen Honorars.
Bitte beachten Sie auch, dass die meisten Krankenversicherungen kein Ausfallhonorar (für eine nicht eingehaltene Einheit) refundieren.
Ich bitte Sie, Ihre Rechnungen und Bestätigungen - auch über Jahre - sorgfältig aufzubewahren. Für das erneute Ausstellen berechne ich eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro.
Benötigen Sie aufgrund einer Notlage vorübergehend einen günstigeren Tarif, teilen Sie die Begründung persönlich beim Erstgespräch mit - wir finden gemeinsam eine Lösung.
Vielen Dank für Ihren Respekt mir und meiner Arbeit gegenüber.
