Rahmenbedingungen Praxis Wintersteiger für KundInnen

 

 

Information zu den geltenden Rahmenbedingungen

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie im Rahmen des Erstgesprächs/der ersten Sitzung über folgende Rahmenbedingungen aufgeklärt wurden:

 

Verschwiegenheitspflicht

Diesbezüglich unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht die im Paragraph 45 im Psychotherapiegesetz von 2024 geregelt ist.

 

Sitzungsdauer & Frequenz der Einheiten

Eine Gesprächseinheit dauert 45 Minuten von der vereinbarten Uhrzeit an gerechnet; Doppeleinheiten 90 Minuten, bei Kassenverrechnung (Therapie) wird eine Einheit mit 50 Minuten gerechnet (Telefonate, Vor-/Nachbereitung, Rechnungen, Anträge, Bestätigungen, Verwaltung). Grundsätzlich werden Einzel- oder Doppeleinheiten angeboten; in anderen Kontexten sind individuelle Einheiten möglich.

Psychotherapie, Beratung, Coaching, Selbsterfahrung & Supervision sind Prozesse, die eine fortlaufende Entwicklung darstellen. Die Frequenz der Begegnungen findet nach individueller Vereinbarung statt.

 

Kontexte

Wenn es für Sitzungen förderlich scheint, können andere systemische Kontexte wie das mögliche Einbeziehen von beteiligten Personen aus dem Umfeld genutzt werden. Dies erfolgt nur in Absprache und Einverständnis der Hilfesuchenden Person. Grundsätzlich umfasst systemische Therapie Einzel, Paar - und Familientherapie.

 

Honorar

Das Honorar pro Einheit beträgt derzeit 175 € und wird pro Sitzung gerechnet – unabhängig davon wie viele Personen an einer Sitzung teilnehmen. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Leistung unter Angabe der Honorarnotennummer auf das angegebene Rechnungskonto. Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen wird ohne weitere Mahnung an Sie das Aktiva Inkasso Salzburg mit der Einforderung des offenen Honorars beauftragt.

 Bei einer Diagnosestellung kann eine Teilrefundierung über die Krankenkasse beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass derzeit kein Vertrag für die vollständige Übernahme der Behandlungskosten besteht. In einigen Fällen übernehmen private Zusatzversicherungen oder Firmen das Honorar ganz oder teilweise. Falls Sie eine solche Versicherung haben, informieren Sie sich bitte vorab über die geltenden Bedingungen für eine Kostenübernahme.

 

Absageregelung, Sozialtarif & anfallende Kosten bei wortlosem Nicht Erscheinen oder Absage

Jeder vereinbarte Termin ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Einhaltung sowie zur vollständigen Bezahlung. Bei einem Notfall bitte ich, Termine mindestens 72 Stunden (3 Tage vor der Uhrzeit Ihres Termins) vorher telefonisch abzusagen. Dafür fällt eine Absagegebühr von Euro 30 an. Wird der Termin bis 72 Stunden vorher verschoben und gleichzeitig ein Ersatztermin vereinbart, entfällt die Gebühr. Termine, die weniger als 72 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage gar nicht wahrgenommen werden, werden mit dem vollen Honorar Ihrer vereinbarten Einheit berechnet. Nach 5 Tagen Zahlungsverzug übernimmt - ohne weitere Mahnung an Sie - das Aktiva Inkasso die Einforderung des offenen Honorars.

Benötigen Sie aufgrund einer Notlage vorübergehend einen günstigeren Tarif, teilen Sie die Begründung beim Erstgespräch mit – wir finden gemeinsam eine Lösung.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

 

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Datum & Unterschrift

 

Manuela Wintersteiger · Rainerstraße 15/4/9 · 4020 Linz

 

Tel.: 0676/74 28 144 · office@wintersteiger.org · www.wintersteiger.org