Medizinische Abklärung & Prozedere Kostenübernahme

Psychotherapie ist eine medizinische Krankenbehandlung. Wenn Sie aufgrund einer psychiatrischen Diagnose zu mir zugewiesen wurden, können Sie die Rechnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und bekommen je nach Kasse einen kleinen Betrag refundiert. Auch Zusatzversicherungen übernehmen manchmal einen Teil der Kosten. Bezüglich der Höhe des Betrags fragen Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger nach. Paartherapie wird von der Kasse nicht refundiert.

 

Prozedere für Teilkostenrückerstattung

►   Bitte besorgen Sie sich VOR bzw. spätestens NACH dem ERSTEN Gespräch eine Überweisung von Ihrem psychiatrischen Arzt oder Hausarzt mit der Zuweisung und Diagnose für Psychotherapie.

►   Diese Überweisung geben Sie ZEITGLEICH mit meiner ersten Rechnung bei Ihrer Versicherung ab.

►   Ab der 10ten Sitzung muss ein Antrag für die weitere Kostenübernahme ausgefüllt werden. Bitte behalten Sie selbstständig den Überblick über Ihre Sitzungen und laden Sie sich den Antrag auf der Website bei ihrer zuständigen Kasse herunter. Ich fülle keine Anträge in meiner Freizeit aus - bitte bringen Sie den Antrag rechtzeitig mit in die Sitzung, damit wir ihn gemeinsam ausfüllen können.

►   Sie geben diesen Antrag wieder RECHTZEITIG bei ihrer zuständigen Versicherung ab. Bitte behalten Sie selbst den Überblick und geben Sie mir Bescheid, wenn Sie diesen Antrag brauchen. Wir füllen ihn gemeinsam in der Therapiesitzung aus.

 

Allgemeine Information

►   Ausbildungsbezogene Selbsterfahrung darf nicht über die Kasse abgerechnet werden, da keine krankheitswertige Störung vorhanden ist.

►   Paartherapie darf nicht über die Kasse abgerechnet werden.

►   Die Krankenkasse erstattet keine Refundierung bei stornierten Terminen.